Die VERORDNUNG (EU) Nr. 236/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps regelt die Reporting-Verpflichtungen für Marktteilnehmer bei Leerverkäufen (Short-Selling) von Aktien und öffentlichen Schuldtiteln.
Dabei ist zu beachten, dass die Meldefristen sehr kurz gehalten wurden, die Meldungen von Konzernen mit mehreren Entitäten, welche am Kapitalmarkt aktiv sind, als anspruchsvoll angesehen werden kann und die Aufsichtsbehörden sechsstellige Geldbußen verhängen können.
Die Meldung hat über das MVP-Meldeportal der Bafin zu erfolgen.
Darüber hinaus müssen auch im Bundesanzeiger entsprechende Mitteilungen veröffentlicht werden.
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