AWV-Meldung Bundesbank


Jeweils zum Monatsende sind inländischen Banken und Unternehmen, sowie Privatpersonen und öffentliche Stellen verpflichtet, verschiedene Meldungen gegenüber der Bundesbank abzugeben, wenn Zahlungen ins Ausland geleistet worden sind.


Die Meldungen Z4, Z8 und Z10-Z15 für Auslandszahlungen über 12.500 EUR betreffen jeweils verschiedene Themengebiete. Darüber hinaus muss jeder Transaktion der 3-stellige AWV-Code zugeordnet werden.


Ein eingeschränkter Personenkreis ist verpflichtet, alle Auslandsforderungen und Verbindlichkeiten über 5 Mio. Euro an die Bundesbank zu melden. Dabei ist auch anzugeben, ob es sich um eine direkte oder indirekte Beteiligung handelt, ob es sich um Derivate handelt oder ob die Gegenseite als ausländische Bank angesehen wird.


Darüber hinaus sind grenzüberschreitende Beteiligungen zu melden, wenn das Beteiligungsobjekt eine Bilanzsumme von mehr als 3 Mio. Euro aufweist und der Anteil 10% oder mehr beträgt. Diese Meldepflicht besteht auch für in Deutschland ansässige Unternehmen mit einer Bilanzsumme von 3 Mio. Euro und mehr, wenn ein ausländischer Investor 10 % und mehr hält. Auch müssen alle Beteiligungen an untergeordneten Unternehmen an die Bundesbank gemeldet werden.

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