Seit Bekanntgabe der Bafin Sammelverfügung vom Juli 2021 sind kleine Versicherungsunternehmen sowie Pensionskassen, Sterbekassen und ähnliche Versorgeeinrichtungen dazu verpflichtet der Bafin in regelmäßigen Abständen Details zu Ihren Beständen zur Verfügung zu stellen.
Die drei Reports und zwei Anlagen ermöglichen der Aufsichtsbhörde die Überprüfung Einhaltung der Anlageverordnung/Pensionsfondsverordnung.
Durch die Anpassung im Jahr 2021 wird vermehrt ein Schwerpunkt auf folgende Punkte gelegt:
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