Das RTS 28-Reporting ist ein Bericht, den Wertpapierfirmen gemäß der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2017/576 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die jährliche Veröffentlichung von Informationen durch Wertpapierfirmen zur Identität von Handelsplätzen und zur Qualität der Ausführung (RTS28) bzw. gemäß §82 Abs. 9 WpHG einmal jährlich zum 30.04. für jede Kategorie von Finanzinstrumenten veröffentlichen müssen.
Der Bericht enthält Informationen zu den wichtigsten fünf Ausführungsplätzen, an denen die Wertpapierfirma im abgelaufenen Kalenderjahr Kundenorders ausgeführt hat. Er soll Öffentlichkeit und Anlegern die Möglichkeit geben, die Qualität der Ausführung der Kundenorders der Wertpapierfirma zu überprüfen und die Top 5 Ausführungsplätze des vergangenen Jahres zu identifizieren.
Kapitalverwaltungsgesellschaften gelten nicht als Wertpapierfirmen im Sinne der MiFID II und müssen daher das Top 5-Reporting grundsätzlich nicht erstellen. Jedoch sind sie dazu verpflichtet, das Top 5-Reporting für Mandate zu erstellen, bei denen sie als Finanzportfolioverwalter tätig sind.
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