Vermögensverzeichnisse des Sicherungsvermögens

Versicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Sterbekassen und ähnliche Unternehmen der Versicherungsbranche sind verpflichtet ein laufendes Vermögensverzeichnis zu pflegen, welches alle aktuellen Positionen des Sicherungsvermögens ausweist.  Während alle größeren Versicherungsunternehmen ein Verzeichnis auf Grundlage des Bafin Rundschreibens 06/2017 führen müssen, sind die kleinere Versicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Sterbekassen verpflichtet das Bafin Rundschreiben 07/2016 anzuwenden.


Die Anlagen des Sicherungsvermögens werden in mehr als einen Dutzend Kategorien aufgeteilt, welche nochmals in Unterkategorien unterschieden werden. Darüber hinaus ist zu beachten das unterschiedliche Handhabungen zwischen dem Buch- und dem Marktwert der Instrumente vorgenommen werden.

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