Dieser Ad-hoc-Report ist der Bafin zu übermitteln, sobald ihr Anteil an einem Instrument laut dem Gesetz über den Wertpapierhandel eine gewisse Schwelle über- oder unterschreitet. Nach erreichen des Schwellenwertes muss die Mitteilung innerhalb von vier Handelstagen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Bei Überschreitung des relativ kurzen Meldezeitraums ist die Bafin berechtigt fallabhängige Geldstrafen zu verhängen.
Seit dem Jahr 2020 ist die Meldung nur noch über den elektronischen Weg mit Hilfe des MVP-Portals der Bafin vorzunehmen. Bei der WpHG-Stimmrechtsmeldung sind nicht nur direkt gehaltene Stimmrechte sondern auch indirekte sowie Derivate zu berücksichtigen. Darüber hinaus dürfen Verkaufspositionen mit Kaufpositionen verrechnet werden.
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